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BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerreichbarkeit eines Zeugen - Auskunftsverweigerungsrecht einer Behörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 54 § 96 § 244 Abs. 3 Satz 2
Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung
Papierfundstellen
- StV 1981, 111
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79
Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz - …
Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80
Zur Frage, ob ein "V-Mann" einer behördlichen Genehmigung bedarf, um als Zeuge vor Gericht auszusagen, wird auf BGH NJW 1980, 846 verwiesen. - BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80
Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen
Auszug aus BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80
Diese Vorschrift findet auf Auskunftsersuchen entsprechende Anwendung (…vgl. Meyer in Löwe-R., 23. Aufl., § 96 Rdnr. 1;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 161 Rdnr. 1); auch der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Behörde eine solche Auskunft nur unter den Voraussetzungen des § 96 StPO verweigern darf (BGH, Beschl. v. 15.09.1980 - 5 StR 325/80 -).
- BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …
Diese Vorschrift ist auf das Verlangen nach Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift eines behördlich geheimgehaltenen Zeugen entsprechend anzuwenden (BGHSt 30, 34; vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz MDR 1981, 101). - BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit …
Das hat der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz in MDR 1981, 101). - BGH, 25.03.1982 - 1 StR 839/81
Voraussetzung zur Vereidigung von Dolmetschern vor Gericht - Verwertbarkeit von …
Damit sind die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für die Annahme des § 244 Abs. 3 StPO grundsätzlich erfüllt (vgl. BGH bei Holtz, MDR 1981, 101; BGHSt 29, 390, 393 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 30, 34).